Die Haftung von GmbH-Geschäftsführern ist ein brisantes Thema: Nicht selten nehmen Gesellschaften ihre (ehemaligen) Geschäftsführer auf erhebliche Schadensersatzsummen in Anspruch. Dabei kann es durchaus um zwei oder auch dreistellige Millionenbeträge gehen. Für Geschäftsführer ist dies potentiell existenzbedrohend. Für die Gesellschaften dagegen haben die Ansprüche einen erheblichen wirtschaftlichen Wert. Um so wichtiger ist es, Fallstricke zu vermeiden. Unser Partner Dr. Thomas Gerdom erläutert, was die Gesellschaft und die Geschäftsführer beachten sollten.