Der Gesetzgeber hat im Rahmen des sogenannten „3. Entlastungspakets“ die Inflationsausgleichsprämie in Kraft gesetzt. Damit sind steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen an Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen in Höhe von maximal 3.000 € bis zum 31. Dezember 2024 möglich. Unser Partner Dr. Oliver Vollstädt erklärt die Voraussetzungen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Privilegierung und Gestaltungsmöglichkeiten.