Sind betriebsbedingte Kündigungen erforderlich, wird ab einer gewissen Betriebsgröße mit Hilfe der Sozialauswahl bestimmt, wer zu kündigen ist. Gesetzlich vorgesehen ist, dass die Wahl auf den Arbeitnehmer fällt, der unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien (eines davon sein Lebensalter) die geringste Schutzbedürftigkeit aufweist. Im Grundsatz geht mit einem höheren Lebensalter eine größere Schutzbedürftigkeit einher. Ob und ggf. ab wann die Schutzbedürftigkeit mit zunehmendem Alter wieder sinkt, beurteilen…