Das zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) schreibt erstmalig ein Mindestbeteiligungsgebot von Frauen und Männern für Vorstandsgremien in börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen vor. Auch Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes, Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung sowie der öffentliche Dienst des Bundes müssen künftig Beteiligungsgebote beachten. Eine feste Quote für das Minderheitsgeschlecht in Aufsichtsräten von 30 Prozent fand bereits seit 2015 bei den 108 börsennotierten und mitbestimmten…
Die bisherige Rechtslage: Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften haben keine Möglichkeit, ihr Mandat bei temporärer Abwesenheit – etwa für die Familienplanung – ruhen zu lassen. Sie müssen ihr Mandat ganz niederlegen, um in der Abwesenheit nicht zu haften. Das soll ein neues Gesetz nun ändern. Unsere Partnerin Dr. Jessica Jacobi ist eine der Initiatorinnen von #stayonboard, in diesem Beitrag erklärt sie die Hintergründe. Am Freitag, den 11….