Die am 1. August 2022 in Kraft getretenen Änderungen des Nachweisgesetzes werfen auch gut ein halbes Jahr später noch zahlreiche Fragen auf. Dies betrifft auch die Informations- und Nachweispflichten bei Betriebsübergängen. Hier stellt sich in der Praxis die Frage, ob im Rahmen organisatorisch ohnehin schon sehr aufwändiger Betriebsübergänge neben den Informationsschreiben nach § 613a BGB nun auch noch eine Vielzahl schriftlicher Nachweise zu fertigen sind oder ob der Arbeitgeber durch das Informationsschreiben zugleich seine Pflichten nach dem Nachweisgesetz erfüllen kann. Dieser Frage gehen wir in diesem Beitrag nach.