Mit der für die Praxis relevanten Frage, ob bereits der Verdacht einer Manipulation der Arbeitszeiterfassung eine Kündigung rechtfertigt, hat sich kürzlich das LAG Mecklenburg-Vorpommern befasst (Urteil vom 28.3.2023 – 5 Sa 128/22). Worum ging es? Der seit 2005 bei der Beklagten im Jobcenter beschäftigte Kläger arbeitete in Gleitzeit. Seine Arbeitszeit war entweder an einem Terminal am Gebäudeeingang oder online am PC zu erfassen. Für mobiles…