In der Praxis kommt es häufig vor, dass nur einzelne Bestandteile eines Arbeitsverhältnisses, insbesondere die Wochenarbeitsstunden oder die Vergütungsbestandteile, vorübergehend verändert werden oder der Arbeitnehmer zeitweise eine bestimmte (höherwertige) Tätigkeit übernehmen soll (sogenannte „Teilbefristung“). Vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten kann die Befristung von Entgeltbestandteilen ein attraktives Flexibilisierungsinstrument für den Arbeitgeber darstellen. In unserem Blogbeitrag vom 7. März 2023 haben wir bereits die gesetzlichen Grundlagen hierfür…
Nicht alle Arbeitgeber können oder wollen es sich leisten, ihren Mitarbeitern gleich dauerhaft bessere Arbeitsbedingungen – mehr Geld, einen Dienstwagen oder eine höherwertige Stelle – anzubieten. Die dahinterstehenden Gründe können vielfältig sein: Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Unsicherheit über die Eignung des Mitarbeiters für die bessere Position oder der Wunsch, dem Mitarbeiter nur für bestimmten Zeitraum mehr Geld als Belohnung aus einem konkreten Anlass heraus…