Die Einführung und ständige Aktualisierung von modernen IT-Systemen ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben. Die technischen Rahmenbedingungen des Wirtschafts- und Arbeitslebens unterliegen einem stetigen und rasanten Wandel. Eine Bremse für diese Entwicklung: Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dank der enorm weiten Auslegung der Rechtsprechung greift dieses nämlich bei fast allen neu einzuführenden IT-Systemen….