Grundlos gibt's nicht: BAG zur Stellungnahme des Betriebsrates nach § 99 BetrVG

Im Rahmen der Due Diligence bei Unternehmenszukäufen findet der Erwerber immer wieder Kurioses vor – häufig auch Regelungen, die das Verhältnis zum Betriebsrat näher ausgestalten und ihm zusätzliche oder weitergehende Rechte einräumen oder die „Arbeit erleichtern“ mögen. Um so wichtiger ist es, zu wissen, wo die Grenzen derartiger Regelungen verlaufen. Das BAG entschied kürzlich über eine Regelung (ausgerechnet bei der Gewerkschaft ver.di), mit der die…