Die SE (Societas Europaea – Europäische Aktiengesellschaft) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Arbeitsrechtlich bedeutsam ist die Rechtsform insbesondere für die Mitbestimmung. Vor der Eintragung der SE muss das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren durchgeführt werden, in das auch Gewerkschaften eingebunden sind. Kann es zur Verzögerung der Eintragung führen, wenn sich eine Gewerkschaft übergangen fühlt? Diese durchaus kritische Frage hatte das LAG Berlin-Brandenburg zu entscheiden. Bei der SE-Gründung müssen Arbeitnehmer beteiligt…