Nachdem der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nunmehr auf den 31.01.2020 verschoben wurde, stellt sich für UK-Staatsbürger – und deren Arbeitgeber – weiterhin die Frage, inwiefern diese sich nach einem „Brexit“ ohne ein diesen regelndes Abkommen – „No-Deal Brexit“ – in Deutschland aufhalten und arbeiten dürfen werden. Hierzu haben wir bereits Anfang des Jahres hier im Blog berichtet. Der deutsche sowie der EU-Gesetzgeber…