Nach deutschem Mitbestimmungsrecht müssen Unternehmen schon bei Überschreitung des Schwellenwertes von 500 Arbeitnehmern einen mitbestimmten Aufsichtsrat errichten. Dabei sind zahlreiche, teils komplizierte gesetzliche Regelungen zu beachten. Aktuell noch bestehende Gestaltungsspielräume für Unternehmen werden durch geplante Gesetzesvorhaben der Ampelkoalition voraussichtlich weiter reduziert werden.
Unsere neue Fokusgruppe Unternehmensmitbestimmung informiert über aktuelle Entwicklungen und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Unternehmensmitbestimmung – von der Optimierung von Gesellschaftsstrukturen über die Durchführung von Statusverfahren bis hin zur Begleitung von Aufsichtsratswahlen.