Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt zum 2. Juli 2023 in Kraft. Auch wenn Verstöße gegen die Verpflichtungen vom Anwendungsbereich erfasster Arbeitgeber frühestens ab dem 1. Dezember 2023 bußgeldbewehrt sind, müssen sich Arbeitgeber bereits frühzeitig mit den gesetzlichen Anforderungen an eine interne Meldestelle und die möglichen Meldekanäle beschäftigen. Im Vlog zeigen wir Ihnen die wesentlichen Anforderungen auf.