Für einen Teil der sog. Risikoträger in bedeutenden Finanzinstituten ist der Kündigungsschutz durch das am 29.3.2019 in Kraft getretene Brexit-Steuerbegleitgesetz erheblich gelockert worden. Sie werden den leitenden Angestellten im kündigungsschutzrechtlichen Sinne gleichgestellt. Das bedeutet: Zukünftig kann vom Arbeitgeber – auch wenn kein Kündigungsgrund vorliegt – die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Risikoträgern ab einer bestimmten Einkommensgrenze durch Stellung eines Auflösungsantrages gegen Zahlung einer Abfindung i.S.d. § 10…
Der Brexit wirft auch seine arbeitsrechtlichen Schatten voraus: an versteckter Stelle im Koalitionsvertrag der „GroKo“ vom 12. März 2018 findet sich ein Vorhaben von nicht unerheblicher Bedeutung, das Kreditinstituten die Trennung von bestimmten Mitarbeitern künftig erheblich erleichtern könnte. Was aber ist genau geplant? Und stehen die Zeichen der Zeit möglicherweise zunehmend auf einem Sonderarbeitsrecht für einzelne Berufsgruppen? Dazu nachfolgend mehr. Die Zeichen der Zeit… stehen…