Absenkung des Kündigungsschutzes für hochverdienende Risikoträger in der Finanzbranche

Der vom Bundesfinanzministerium am 27. August 2024 veröffentlichte Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinan-zierungsgesetz – ZuFinG II) soll den gelockerten Kündigungsschutz für hochverdienende Risikoträger in systemrelevanten Banken auf den gesamten Finanzsektor ausweiten. Dies betrifft auch nicht-systemrelevante Banken sowie Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Kündigungsschutz als Bestandsschutz Im deutschen Recht ist Kündigungsschutz grundsätzlich Bestandsschutz: Erachtet das Gericht auf die Kündigungsschutzklage eines entlassenen…

Lockerung des Kündigungsschutzes für sog. Risikoträger von Banken

Für einen Teil der sog. Risikoträger in bedeutenden Finanzinstituten ist der Kündigungsschutz durch das am 29.3.2019 in Kraft getretene Brexit-Steuerbegleitgesetz erheblich gelockert worden. Sie werden den leitenden Angestellten im kündigungsschutzrechtlichen Sinne gleichgestellt. Das bedeutet: Zukünftig kann vom Arbeitgeber – auch wenn kein Kündigungsgrund vorliegt – die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Risikoträgern ab einer bestimmten Einkommensgrenze durch Stellung eines Auflösungsantrages gegen Zahlung einer Abfindung i.S.d. § 10…

„Lex Frankfurt“: Weniger Kündigungsschutz für Banker?

Der Brexit wirft auch seine arbeitsrechtlichen Schatten voraus: an versteckter Stelle im Koalitionsvertrag der „GroKo“ vom 12. März 2018 findet sich ein Vorhaben von nicht unerheblicher Bedeutung, das Kreditinstituten die Trennung von bestimmten Mitarbeitern künftig erheblich erleichtern könnte. Was aber ist genau geplant? Und stehen die Zeichen der Zeit möglicherweise zunehmend auf einem Sonderarbeitsrecht für einzelne Berufsgruppen? Dazu nachfolgend mehr. Die Zeichen der Zeit… stehen…