Privates Fehlverhalten eines Arbeitnehmers hat grundsätzlich keinen Einfluss auf ein Arbeitsverhältnis. Selbst strafrechtlich relevantes Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich ist nur im Ausnahmefall geeignet, eine ordentliche oder gar außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Dies würde voraussetzen, dass durch das (private) Verhalten Interessen des Arbeitgebers im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB beeinträchtigt werden. Dazu müsste das Verhalten negative Auswirkungen auf den Betrieb oder…
Stellt das Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess fest, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist und besteht deshalb nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung für den Zeitraum nach Zugang der Kündigung bis zur gerichtlichen Entscheidung (sog. Annahmeverzugslohn). Der Arbeitnehmer muss sich auf seinen Annahmeverzugslohn jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitige Arbeit verdient oder…
Wird gegen eine Kündigung geklagt und dauert der Prozess länger als die Kündigungsfrist, so steigt für Unternehmen das finanzielle Risiko der Nachzahlung des Gehalts bei Unterliegen im Prozess, das sog. Annahmeverzugslohnrisiko. Dessen Bewertung ist nicht nur im Gerichtsverfahren, sondern auch für eventuelle außergerichtliche Verhandlungen von Bedeutung. Dabei gibt es eine zu Lasten von Arbeitnehmern strenger werdende Rechtsprechung, welche Unternehmen Raum eröffnet, um Gegenmaßnahmen zur Risikoreduzierung…
Die krankheitsbedingte Kündigung ist der Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung. Unterschieden wird im Kern zwischen häufigen Kurzerkrankungen, Langzeiterkrankung und dauernder Arbeitsunfähigkeit. Selbst eine nahezu „wasserdichte“ krankheitsbedingte Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit kann am Inhalt einer nachlässig erstellten Betriebsratsanhörung scheitern. Dreistufige Wirksamkeitsprüfung und Darlegungslast Die soziale Rechtfertigung krankheitsbedingter Kündigungen ist in drei Stufen zu prüfen. Es geht darum, ob (1.) eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, (2.) eine erhebliche Beeinträchtigung…
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die nach einer Kündigung ausgestellt wird und den Zeitraum der Kündigungsfrist abdeckt, kann erschüttert sein – muss es aber nicht. Erfreulicherweise hat das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber in einer jüngst ergangenen Entscheidung (Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23, bisher liegt nur die Pressemitteilung vor) weitere Anhaltspunkte an die Hand gegeben, um die Plausibilität von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu überprüfen. Seit dem Urteil des…
Mit der für die Praxis relevanten Frage, ob der Beweiswert einer zeitgleich mit der Eigenkündigung eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert ist, hat sich kürzlich (Urteil vom 10.8.2023 – 6 Sa 682/22) das LAG Köln befasst. Worum ging es? Die seit Anfang 2021 bei der Beklagten beschäftige Klägerin erklärte nach einem am Vortag geführten Personalgespräch mit Schreiben vom 19.1.2022 ihre Eigenkündigung zum 28.2.2023. Bereits unmittelbar nach dem Gespräch…
Das BAG erachtet eine krankheitsbedingte Kündigung ohne Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (kurz: bEM) zwar nicht per se als unwirksam, überträgt dem Arbeitgeber* im Falle eines unterbliebenen bEM aber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein bEM „objektiv nutzlos“ gewesen wäre (siehe z. B. BAG v. 18.11.2021 – 2 AZR 138/21). Damit führt das unterbliebene bEM in der Regel zur Unwirksamkeit der ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung. Doch was gilt bei…
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist es grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, ob er am Ende des Arbeitszeugnisses Dank, Bedauern und gute Zukunftswünsche äußert (vgl. Blog-Beiträge Grußformel im Arbeitszeugnis – nun doch einklagbar? und Es bleibt dabei: Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis (Video)). Ein Anspruch des Arbeitnehmers darauf ergibt sich weder aus dem Zeugniserteilungsanspruch nach § 109 GewO noch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder dem…
Nicht selten üben Arbeitnehmer Kritik an ihren Arbeitgebern. Wird dabei die Grenze polemischer und überspitzter Kritik überschritten und steht daher allein die Diffamierung einer Person im Vordergrund, kann der Arbeitgeber dieses Fehlverhalten in der Regel mit einer außerordentlichen Kündigung ahnden. Die Hürden für eine Arbeitgeberkündigung, die auf die Schmähkritik eines Arbeitnehmers gestützt wird, sind (zu) hoch. Wie eine Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern zeigt, jedoch nicht…
Der Abfallbeauftragte genießt Sonderkündigungsschutz (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 7.3.2019). Mit der für die Praxis relevanten Frage, ob die Abberufung als Abfallbeauftragter auf Grundlage einer Direktionsrechtsentscheidung zu prüfen ist oder alleine nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu erfolgen hat, hat sich kürzlich das LAG Nürnberg befasst (Urteil vom 21.2.2023 – 5 Sa 76/22). Worum ging es? Der Kläger war seit 1993 bei der Beklagten als Ingenieur…