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Update zur digitalen Betriebsratssitzung: Was Arbeitgeber nicht verpassen dürfen (Video)

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Der Gesetzgeber hat 2021 mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetzt Betriebsratssitzungen als Video- oder Telefonkonferenz dauerhaft auf rechtssichere Beine gestellt. Warum es besonders für Arbeitgeber wichtig ist, die Durchführung in einer Geschäftsordnung festzuschreiben und welche Risiken ohne diese lauern, erklärt unser Berliner Partner Stefan Fischer im Video.

Stefan Fischer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Stefan Fischer berät nationale und internationale Unternehmen umfassend vor allem in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Themen, etwa bei Restrukturierungs- einschließlich Integrationsmaßnahmen oder bei (Sanierungs-)Tarifverträgen, sowie bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen (u.a. zur Vergütung, zur Arbeitszeit, zu IT-Einführung, Einführung neuer Arbeitsmethoden). Er ist außerdem sehr erfahren in der arbeitsgerichtlichen Prozessführung, u.a. im Zusammenhang mit Compliance-Fragen, sowie in der Gestaltung und Beendigung von Dienstverträgen von Vorständen und Geschäftsführern. Stefan Fischer ist aktives Mitglied in der International Practice Group für Global Mobility/Immigration von Ius Laboris. Er ist Mitglied der Fokusgruppe "Aufsichtsratsberatung".
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