Der Gesetzgeber hat 2021 mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetzt Betriebsratssitzungen als Video- oder Telefonkonferenz dauerhaft auf rechtssichere Beine gestellt. Warum es besonders für Arbeitgeber wichtig ist, die Durchführung in einer Geschäftsordnung festzuschreiben und welche Risiken ohne diese lauern, erklärt unser Berliner Partner Stefan Fischer im Video.