Die Betriebsratswahlen 2022 stehen unmittelbar bevor. Kein idealer Zeitpunkt für Restrukturierungen, doch manche Projekte lassen sich nicht bis nach den Wahlen verschieben. Wie sich eine Restrukturierung bei laufenden Wahlen effektiv umsetzen lässt, erklärt Principal Counsel Christoph Seidler im Video.
Wir sind Deutschlands führende Spezialkanzlei für Arbeitsrecht (bereits vier Mal vom JUVE-Handbuch als „Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht“ ausgezeichnet). Rund 90 erstklassige Arbeitsrechtsexperten beraten Sie bundesweit von unseren Büros in Düsseldorf, Berlin, Frankfurt, München und Hamburg aus. Kompetent, persönlich und mit Blick für das Wesentliche. Schnell und effektiv sind wir auch bei komplexen und grenzüberschreitenden Projekten: Als einziges deutsches Mitglied von Ius Laboris, der weltweiten Allianz der führenden Arbeitsrechtskanzleien bieten wir eine erstklassige globale Rechtsberatung in allen HR-relevanten Bereichen.
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Irrglaube oder Verzögerungstaktik – nicht selten verweigern Betriebsräte die Aufnahme der Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Argument, sie seien nicht hinreichend informiert. Betriebsräte ziehen sich im Rahmen der Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan häufig auf den Standpunkt zurück, erst nach Abschluss der „Informationsphase“ in die „Verhandlungsphase“ eintreten zu wollen. Mit dem Argument nicht hinreichend informiert zu sein, setzen sie Arbeitgeber zeitlich unter Druck….
Das neue Bürogebäude ist fast fertiggestellt. Die Umzugskisten im alten Bürogebäude werden bereits gepackt. Was kann jetzt noch schiefgehen? Ein Umzug stellt auch für Arbeitgeber stets den Beginn eines neuen Abschnitts dar. Wir zeigen auf, woran Arbeitgeber denken sollten, damit auch möglichst alle Arbeitnehmer mitziehen. Verschiedene Gründe bewegen Arbeitgeber zu einem Standortwechsel. So können große Restrukturierungen oder auch nur das bloße Auslaufen des Bürogebäudemietvertrags einen…
Ist der Betriebsrat erst einmal gewählt, bleibt Arbeitgebern nur noch die Anfechtung der Wahl übrig. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Wahlanfechtungsverfahrens ist faktisch eine mehrjährige Amtszeit eines (ggf. rechtswidrig) gewählten Betriebsrats vorprogrammiert. Der risikobewusste Arbeitgeber sollte bis dahin den Betriebsrat beteiligen und Kosten für Einigungsstellen, Schulungen, Freistellungen für Betriebsratsarbeit etc. einkalkulieren. Arbeitgeber können jedoch vorausschauend unklare Betriebsstrukturen gerichtlich klären lassen und bei zügigem Handeln noch…
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