Nicht jeder Verstoß des Arbeitgebers gegen Datenschutzrecht löst einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers aus. Voraussetzung sei, dass der geltend gemachte Schaden dem Verstoß auch zugeordnet werden kann. Dies meint das LAG Baden-Württemberg und sieht zudem betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine „Spielwiese“ bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen geworden. Die neuen Ansprüche von Arbeitnehmern auf Auskunft, Löschung oder Schadensersatz werden zunehmend – meist taktisch – eingesetzt. Dies missfällt…
Gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Auskunft über seine vom Arbeitgeber verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie weitere Informationen, z.B. die Verarbeitungszwecke, verlangen. Dabei sind dem Arbeitnehmer die vom Auskunftsanspruch erfassten Informationen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des entsprechenden Antrags zur Verfügung zu stellen. Eine Verletzung der Auskunftspflicht, etwa durch unvollständige oder verspätete Informationen kann einen Schadensersatzanspruch zur Folge haben. Weil…
„Eine betroffene Person sollte ein Auskunftsrecht hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die erhoben worden sind, besitzen und dieses Recht problemlos und in angemessenen Abständen wahrnehmen können“, heißt es in Erwägungsgrund 63 zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Gemeint ist der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO. Arbeitgeber können jederzeit mit einem Antrag auf Auskunft konfrontiert werden und vor der Frage stehen: Was genau wird eigentlich von diesem Auskunftsanspruch…










Suche