Da einer ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ein hoher Beweiswert zukommt, sind die Anforderungen an den Arbeitgeber zur Erschütterung dieses Beweiswerts hoch. Ist diese Hürde aber erst einmal überwunden, trifft den Arbeitnehmer ebenfalls eine beachtliche Darlegungs- und Beweislast. Arbeitgeber sollten sich daher der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Prozess hinreichend bewusst werden, um bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit den Einzelfall und die Erfolgsaussichten der Verteidigung der eigenen…
Der ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) kommt ein hoher Beweiswert zu. In der Konsequenz sind auch die Anforderungen für Arbeitgeber, diesen Beweiswert zu erschüttern, hoch. Der Arbeitgeber muss tatsächliche Umstände darlegen und beweisen, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben. Zuletzt hatte das BAG über den Beweiswert einer zeitgleich mit der Eigenkündigung eingereichten AUB (hierzu unser Blogbeitrag vom 28.12.2023) sowie im Hinblick auf einen zeitlichen…
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die nach einer Kündigung ausgestellt wird und den Zeitraum der Kündigungsfrist abdeckt, kann erschüttert sein – muss es aber nicht. Erfreulicherweise hat das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber in einer jüngst ergangenen Entscheidung (Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23, bisher liegt nur die Pressemitteilung vor) weitere Anhaltspunkte an die Hand gegeben, um die Plausibilität von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu überprüfen. Seit dem Urteil des…
Eine Krankmeldung von Arbeitnehmern nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses erleben Arbeitgeber in der Praxis häufig. Doch kann (allein) ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Kündigung und vermeintlicher Arbeitsunfähigkeit den Beweiswert einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) erschüttern? Nicht in jedem Fall, entschied nun das LAG Niedersachsen – es kommt vielmehr auf zeitliche Abfolge an: Meldet sich der Arbeitnehmer zunächst krank und erhält erst dann eine arbeitgeberseitige Kündigung, fehlt es…