Auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung dürfen Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich nicht wegen der Teilzeitarbeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter. Doch wer ist überhaupt vergleichbar? Mit einer beständigen Regelmäßigkeit hat das BAG über Fälle zu entscheiden, in denen ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten nach § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG geltend gemacht wird. Die möglichen Streitfelder sind vielfältig – und gehen…
In Deutschland arbeiten laut statistischem Bundesamt rund 9,6 Millionen Arbeitnehmer in Teilzeit. Nicht verwunderlich ist es also, dass die Problematik der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten regelmäßig die Arbeitsgerichte beschäftigt. Ein Dauerbrenner ist dabei die Gewährung zusätzlicher Vergütungsbestandteile. Hierzu wird der EuGH voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Entscheidung treffen, die hoffentlich Klarheit für die Praxis bringt. Hintergrund der Entscheidung ist der Vorlagebeschluss des BAG vom 11. November…