Die Corona-Pandemie und die Frage ihrer Bekämpfung haben in den vergangenen Jahren auch im arbeitsrechtlichen Bereich Neuerungen und Probleme hervorgebracht. Insbesondere die Pandemiebekämpfungsmaßnahmen waren immer wieder Gegenstand von Diskussionen.
Im Winter 2021 stand eine Maßnahme besonders im Fokus: Die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Demnach durften Arbeitnehmer nur nach Vorlage eines entsprechenden 3G-Nachweises (geimpft, getestet oder genesen) die Arbeitsstätte betreten. Doch welche Folgen hat die Vorlage eines (mutmaßlich) gefälschten Impfnachweises durch den Arbeitnehmer für diesen? Berechtigt dies den Arbeitgeber zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung? Mit dieser Frage hatte sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in zwei Fällen (LAG Düsseldorf, Beweisbeschluss vom 4.10.2022 – 8 Sa 326/22 und LAG Düsseldorf, Urt. v. 4.10.2022 – 3 Sa 374/22) nun zu befassen. Die Entscheidungen des Gerichts erläutert Katharina Fenner in diesem Video.