In der Praxis kommt es regelmäßig wegen formeller Fehler im Anhörungsverfahren zur Unwirksamkeit von ausgesprochenen Kündigungen. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang nun entschieden: Eine lediglich versehentliche Mitteilung fehlerhafter Sozialdaten gegenüber dem Betriebsrat führt nicht zur Unwirksamkeit der Betriebsratsanhörung, wenn dem Gremium die richtigen Daten zuverlässig bekannt waren (2 AZR 194/22).
In diesem Vlog geht Camille Scheidel auf die inhaltlichen Vorgaben des Anhörungsschreibens sowie die Kernaussagen der Entscheidung ein.