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Betriebsratsanhörung bei versehentlich falschen Angaben und Kenntnis des Betriebsrats wirksam

In der Praxis kommt es regelmäßig wegen formeller Fehler im Anhörungsverfahren zur Unwirksamkeit von ausgesprochenen Kündigungen. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang nun entschieden: Eine lediglich versehentliche Mitteilung fehlerhafter Sozialdaten gegenüber dem Betriebsrat führt nicht zur Unwirksamkeit der Betriebsratsanhörung, wenn dem Gremium die richtigen Daten zuverlässig bekannt waren (2 AZR 194/22).

 

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Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Für viele Arbeitgeber stellt sich seit Inkrafttreten des Gesetzes Mitte 2023 die Frage, wie weit dieser Schutz tatsächlich reicht – und welche Anforderungen im Unternehmensalltag zwingend zu beachten sind. Inzwischen liefern erste arbeitsgerichtliche Entscheidungen wertvolle Orientierung – und zeigen, wann Hinweisgeber vom gesetzlichen Schutz umfasst sind und wann Arbeitgeber berechtigt gegen unzulässiges Verhalten…
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