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Mitarbeiterbeteiligung in Startups – bald einfacher möglich

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Start-ups und Scale-ups in Deutschland haben bislang Schwierigkeiten, Talente im internationalen Wettbewerb zu gewinnen und zu halten. Ein Grund dafür: Die Gestaltung von nachhaltigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (Employee Stock Option Plans – ESOP) ist in Deutschland so risikobehaftet, dass viele Unternehmen zu Hilfskonstruktionen („virtuelle“ Beteiligungsprogramme) greifen mussten. Der Incentivierungseffekt war überschaubar. Der neue Gesetzesenwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) verspricht nun Abhilfe. Unser Partner Dr. Till Heimann stellt die Änderungen vor.

 

Dr. Till Heimann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Till Heimann berät Arbeitgeber mit Fokus auf Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen (mit anschlie­ßen­der Integration), Umstruk­tu­rie­run­gen auf Unter­neh­mens- und Betriebsebene und Har­mo­ni­sie­rung von Arbeits­be­din­gun­gen. Besondere Expertise besitzt Till Heimann darüber hinaus hinsichtlich der Beratung zu regulierter Vergütung (Banken/Kapitalanlagegesellschaften u.A. Institute), von Unternehmen der Technologiebranche sowie von Startups. Er besitzt langjährige Erfahrung in der Steuerung inter­na­tio­na­ler Projekte. Er ist Mitglied der Fokusgruppe "ESG".
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