Bei Massenentlassungen ergeben sich für die Rechtswirksamkeit ausgesprochener Kündigungen regelmäßig erhebliche Risiken durch die Anforderungen des Konsultationsverfahrens gemäß § 17 Abs. 2 KSchG. Das BAG hat sich erneut mit dem Konsultationsverfahren beschäftigt. In seinem Urteil vom 22. September 2016 (2 AZR 276/16) entschied es zum einen, dass die Unterrichtung des Arbeitgebers über anzeigepflichtige Entlassungen an den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis Nr. 6 KSchG in Textform…
Die Rechtsprechung zur Beteiligung des Betriebsrats im Rahmen der Massenentlassungsanzeige bleibt in Bewegung. Neue Unsicherheit entsteht aktuell im Hinblick auf die Frage, welche Rolle arbeitgeberfremde Unternehmen bei den Beratungen mit dem Betriebsrat gem. § 17 Abs. 2 KSchG spielen, wenn sie Einfluss auf die anzeigepflichtigen Entlassungen genommen haben. Hierzu hat jüngst das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg den EuGH angerufen, dessen Auffassung künftige Beteiligungsverfahren im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen…