Arbeitnehmer haben bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Dabei gelten gewisse rechtliche Standards. Aber was gilt, wenn Arbeitgeber bewusst ein objektiv zu schlechtes Zeugnis ausstellen – erfüllen sie damit bereits ihre Pflicht zur Zeugniserteilung? Oder können die betroffenen Arbeitnehmer dann u.U. auch noch lange nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Zeugnisberichtigung verlangen? Das LAG Baden-Württemberg hatte nun über einen Fall zu entscheiden, in dem…