Unser Senior Associate Jakob Friedrich Krüger und Legal Tech Engineer Martin Kammandel erklären im Video, wann unser Tool zur Datenschutzfolgenabschätzung angewendet werden sollte, welche Vorteile es bietet und wie es benutzt werden kann.
Wir sind Deutschlands führende Spezialkanzlei für Arbeitsrecht (bereits vier Mal vom JUVE-Handbuch als „Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht“ ausgezeichnet). Rund 90 erstklassige Arbeitsrechtsexperten beraten Sie bundesweit von unseren Büros in Düsseldorf, Berlin, Frankfurt, München und Hamburg aus. Kompetent, persönlich und mit Blick für das Wesentliche. Schnell und effektiv sind wir auch bei komplexen und grenzüberschreitenden Projekten: Als einziges deutsches Mitglied von Ius Laboris, der weltweiten Allianz der führenden Arbeitsrechtskanzleien bieten wir eine erstklassige globale Rechtsberatung in allen HR-relevanten Bereichen.
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Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme einzurichten. Immer mehr Arbeitgeber setzen dabei auf Künstliche Intelligenz (KI), um die Bearbeitung von Meldungen zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Doch Vorsicht! Beim KI-gestützten Whistleblowing spielen arbeitsrechtliche Fragen eine wichtige Rolle: vom Beschäftigtendatenschutz über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bis hin zu den Grenzen zulässiger Automatisierung. Datenschutz: KI und Beschäftigtendaten rechtssicher…
In Zeiten, in denen sich Unternehmen praktisch im Dauerumbruch befinden – sei es wegen Transformation und Digitalisierung, geopolitischer Unsicherheiten oder stetig wachsendem Kostendruck –, liest man fast täglich von anstehenden Restrukturierungen. Diese Prozesse gehen oft Hand in Hand mit Stellenabbau und damit dem Verlust wertvoller Mitarbeiter. Gleichzeitig spitzen sich Fachkräftemangel, die gesellschaftliche Erwartung an nachhaltiges Wirtschaften und die Regulierung im Bereich „Human Capital Management“ weiter…
Ein Arbeitsentgelt, das nicht aufs klassische Bankkonto, sondern direkt ins digitale Wallet fließt? Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein – so das BAG in seinem aktuellen Urteil vom 16. April 2025 (Az. 10 AZR 80/24). Demnach können Arbeitgeber Teile des Gehalts in Kryptowährungen wie Ether (ETH) zahlen – sofern dies im objektiven Interesse des Arbeitnehmers liegt und die gesetzlichen Grenzen, wie z.B. der Pfändungsschutz eingehalten…
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