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Arbeitsrechts-Briefing Neueste Beiträge

Bundestagswahl 2021: Wie sich die Parteiprogramme bei Arbeitsrechts-Themen unterscheiden

Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Aktuell bestimmen die Trielle und etwaige Koalitionen den Diskurs. Was in der kommenden Legislaturperiode mit Blick auf arbeitsrechtliche Themen gegebenenfalls zu erwarten ist, zeigt die nachfolgende Auswertung der Programme der im Bundestag vertretenen sechs Parteien.

Die Themen „Home Office“ und „mobile Arbeit“ stehen oben auf der Agenda der Parteien. Maßgeblich hierzu beigetragen hat sicherlich die COVID-19-Pandemie und das „new normal“. Nahezu zwischen allen Parteien besteht Konsens, dass Arbeitnehmer*innen künftig eine bestimmte Anzahl von Tagen im „Home-Office“ und/oder in mobiler Arbeit ermöglicht werden soll. Hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Mitbestimmung des Betriebsrats bestehen zwischen den Parteien jedoch teils große Unterschiede.

Arbeitszeit ist auch bei dieser Bundestagswahl ein echter „Dauerbrenner“. (Beinahe) alle sechs Parteien sehen hier deutlichen Flexibilisierungsbedarf und Raum für neue Arbeitszeitmodelle. Insbesondere CDU/CSU und FDP wollen anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in dem vom EU-Recht gewährten Rahmen einführen. Die SPD setzt wiederum ihren Schwerpunkt eher auf persönliche Langzeitkonten, die davor schützen sollen, dass Überstunden verloren gehen. Grüne und Linke weisen neben ihren Vorschlägen auch explizit darauf hin, dass die Arbeitszeit künftig entsprechend dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung (EuGH vom 14. Mai 2019, C-55/18) zwingend zu dokumentieren ist.

Interessant sind auch die programmatischen Aussagen zu befristeten Arbeitsverhältnissen. Während SPD, Grüne und Linke eine komplette Abschaffung von sachgrundlosen Befristungen anstreben, setzt insbesondere die CDU/CSU – mit dem Hinweis darauf, dass entsprechende Befristungen weiterhin die Ausnahme darstellen sollen – grundsätzlich auf die bisherigen Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

Äußerst vielfältig werden die Vorschläge und Ideen der Parteien, sobald es um die Entgelttransparenz und -gleichheit geht. Die Bandbreite reicht hier von einer Evaluation der aktuellen Gesetzeslage bis hin zu tiefgreifenden gesetzlichen Änderungen, insbesondere der Einführung von Verfahren zur Beseitigung einer ungleichen Bezahlung von Frauen und Männern.

Nähere Einzelheiten sowie weitere arbeitsrechtliche Themen der Programme der aktuell im Bundestag vertretenen Parteien finden Sie in der Übersicht. Wir weisen darauf hin, dass diese Übersicht weder einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt noch in irgendeiner Weise eine politische Meinung von KLIEMT.Arbeitsrecht widerspiegelt.

Hier geht es zur kompletten Übersicht, in welchen Punkten die Parteiprogramme sich unterscheiden:

Übersicht Wahlprogramme BTW 2021 zum Arbeitsrecht

Mit tatkräftiger Unterstützung von Marcel Kott, Rechtsreferendar bei KLIEMT.Arbeitsrecht.

Ferdinand Groß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Ferdinand Groß berät Unternehmen umfassend im Arbeitsrecht mit einem besonderen Schwerpunkt auf betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen. Ein Beratungsfokus ist die Umsetzung von Transformationen und Restrukturierungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Betriebsebene. Ferdinand Groß begleitet Mandanten bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen und beim Einsatz von Fremdpersonal. Er führt kollektivrechtliche Verhandlungen – insbesondere zu Arbeitszeitthemen, Digitalisierungs- und Qualifizierungsprozessen sowie modernen Vergütungsstrukturen. Weitere Kernbereiche seiner Tätigkeit sind Einigungsstellenverfahren, die arbeitsgerichtliche Prozessführung in Urteils- und Beschlussverfahren sowie die Durchführung komplexer Compliance-Untersuchungen. Ferdinand Groß ist Leiter der Fokusgruppe Arbeitszeit und Mitglied der Fokusgruppe ESG.
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