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Beschäftigtendaten – darf man sie zum Beispiel für ESG-Befragungen einfach nutzen? (Video)

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Im Laufe eines Arbeitslebens sammeln Arbeitgeber von ihren Mitarbeitenden viele Daten, beginnend bei der Bewerbung über die Einstellung und auch während des Beschäftigungsverhältnisses. Teilweise werden diese Informationen auch durch Umfragen aktiv gesammelt – derzeit sehr aktuell etwa beim Thema ESG. Dabei stellt sich die Frage, ob diese einmalig für einen bestimmten Zweck gesammelten Daten auch für andere Zwecke als den ursprünglichen genutzt werden können, etwa weil man die Diversität im Unternehmen feststellen möchte. Leider ist diese Zweckänderung nicht ohne weiteres möglich. Darüber und über mögliche Lösungsansätze spricht unser Senior Associate Jakob F. Krüger in diesem Video.

 

Jakob Friedrich Krüger

Rechtsanwalt

Counsel
Jakob F. Krüger berät nationale und internationale Unternehmen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Vorbereitung von Kündigungen und anschließender Prozessführung. Zudem berät er Mandanten in der Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie zu Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Jakob F. Krüger ist ein aktives Mitglied der International Practice Group für Data Privacy bei Ius Laboris, dem Zusammenschluss der international führenden Arbeitsrechtskanzleien, und berät häufig an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Datenschutz, z.B. bei der Einführung von IT-Systemen. Aufgrund dieser Expertise ist er Mitglied der Fokusgruppe „Digitalisierung von Unternehmen“. Ferner unterstützt er die Entwicklung von Legal Tech Anwendungen als Mitglied des Innovation Teams.
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