Trotz der Verbreitung von „Gefälligkeitszeugnissen“ wird das Arbeitszeugnis auch heute noch als wichtiger Nachweis über die fachlichen und persönlichen Qualifikationen des Arbeitnehmers angesehen. Aufgrund dieser hohen – teils auch emotionalen – Bedeutung für den Arbeitnehmer kommt es hier nicht selten zu Konflikten. Arbeitgeber sorgen sich um ihre Glaubwürdigkeit und ihr Haftungsrisiko, wenn ihnen überschwängliche Beurteilungen abverlangt werden. Arbeitnehmer fürchten sich vor zweideutigen Formulierungen und versteckten Botschaften, die unbemerkt ihr Arbeitszeugnis entwerten. Bietet ein tabellarisch abgefasstes Zeugnis hier Abhilfe? Und wäre ein solches überhaupt zulässig?
Anforderungen an das Arbeitszeugnis
Der Ausgangspunkt ist klar: Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach seiner Wahl Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis. Um dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen zu erleichtern, muss es in angemessener Form abgefasst werden. Das Zeugnis muss schriftlich erteilt und eigenhändig unterzeichnet werden, zudem muss es ein Ausstellungsdatum tragen und den Arbeitnehmer mit Vor- und Familiennamen sowie akademischen Titeln korrekt identifizieren.
Wie unser Blogbeitrag zum Thema „Zeugniscodes“ bereits zeigt, wird vor den Arbeitsgerichten gerade aufgrund der nur rudimentären Vorgaben häufig um für außenstehende Dritte scheinbar belanglose Dinge gestritten, etwa die Ausstellung auf rosa Papier oder mit Smileys versehene Arbeitszeugnisse. Aus Arbeitgebersicht sollten bezüglich der äußeren Form stets die im Geschäftsleben üblichen Gepflogenheiten eingehalten werden wie weißes/neutrales Papier, eine übliche Schriftgröße etc.
Noch weitaus mehr Potential für Streitigkeiten bietet der Zeugnisinhalt. Insoweit muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein und es gilt der Grundsatz des „wohlwollenden“ Arbeitszeugnisses. Im Laufe der Zeit hat sich eine verklausulierte Zeugnissprache entwickelt. So existiert etwa – wie dem Suchenden bereits eine kurze Internetrecherche zeigt – eine Vielzahl von Formulierungsvorschlägen zur Abbildung der Notenskala. Uneinheitliche und teils auch unklare Formulierungen können auf Arbeitnehmerseite Unbehagen hervorrufen und auch potentielle neue Arbeitgeber verunsichern.
Tabellarische Arbeitszeugnisse und deren Zulässigkeit
Vor diesem Hintergrund scheint in der Unternehmenspraxis in letzter Zeit zum Teil der Wunsch nach einer aussagekräftigeren Form des Arbeitszeugnisses in Tabellenform zu wachsen. Bei dieser verfasst der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis bzw. Teile davon nicht im Fließtext, sondern unter Verwendung von Standardformulierungen in tabellarischer Form. Auch wenn die rechtliche Zulässigkeit von tabellarischen Arbeitszeugnissen bisher nicht von der Rechtsprechung geklärt ist, dürfte auch ein ansonsten formal korrektes Zeugnis den Vorgaben der Rechtsprechung zur Abfassung von Arbeitszeugnissen entsprechen. Der teils aufgebrachte Hinweis, vor dem Hintergrund der Unüblichkeit tabellarischer Arbeitszeugnisse werde der Arbeitnehmer durch die tabellarische Form schlechter dargestellt, als sich aus dem Inhalt des Arbeitszeugnisses ergibt (vgl. § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO), überzeugt insoweit nicht.
Vor- und Nachteile tabellarischer Arbeitszeugnisse
Tabellarische Arbeitszeugnisse haben zunächst den Vorteil einer verbesserten Vergleichbarkeit – ähnlich der Form von Schulzeugnissen – und bieten auch eine größere Transparenz. Der potentielle neue Arbeitgeber kann sich einen schnellen Eindruck über die Einzel- und Gesamtbewertung verschaffen. Wohlwollende Formulierungen mit einer nur bedingten Aussagekraft verschwinden gänzlich. Zudem können sie für den Verfasser auch eine Zeitersparnis mit sich bringen. Letzteres etwa, wenn im Rahmen des Erstellungsprozesses des Zeugnisses die Führungskraft Ihre Bewertung der einzelnen Kriterien durch schlichte Auswahl (Ankreuzen) der entsprechenden Bewertungsstufe abgeben kann – dies ist allerdings auch bereits heute oft der Standard bei einer software-basierten Zeugniserstellung. Übliche Bestandteile des Arbeitszeugnisses wie die Stammdaten des Arbeitnehmers, die Unternehmens- und Tätigkeitsbeschreibung, Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen und die Schlussformel bleiben auch beim tabellarischen Arbeitszeugnis wesentliche Bestandteile und werden oftmals durch digitale Auswahlfelder auszufüllen sein.
Der wesentliche auf der Hand liegende Nachteil tabellarischer Arbeitszeugnisse dürfte die mangelnde Verbreitung und damit verbundene nachteilige Assoziationen mit der Wahl einer solchen Form sein. Zudem bietet diese Form wenig Raum für eine individuelle Anpassung der Bewertung. Ähnlich wie bei Schulnoten erscheint insoweit zwar die Aufnahme von zusätzlichen Freitexten möglich, wobei dies jedoch erneut die Auslegungsproblematik mit sich brächte.
Ausblick
Die Vorteile tabellarischer Arbeitszeugnisse sind offensichtlich, auch wenn diese derzeit noch mit Skepsis betrachtet werden. Dies ist neuen Herangehensweisen jedoch immanent und heißt nicht, dass tabellarische Arbeitszeugnisse sich auch aufgrund einer besseren Auswertbarkeit im Rahmen der Arbeitswelt 4.0 nicht sogar zur Regel entwickeln könnten. Bis dahin bleibt festzuhalten, dass sie durchaus Potential besitzen, aber Arbeitgeber derzeit mit der „klassischen“ Zeugnis-Variante wohl (noch) besser beraten sind.