Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sollen Unternehmen in Deutschland auch auf einen „angemessenen Lohn“ innerhalb der Lieferkette hinwirken. Aber wann ist ein Lohn angemessen? Mindestens der Mindestlohn muss gezahlt werden, bescheinigt der Gesetzgeber. Doch auch mit dieser Definition ist keine Klarheit geschaffen – weder für Lieferketten innerhalb Deutschlands, geschweige denn bei Lieferketten mit Auslandsbezug.