Die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers gegenüber einer Mehrheit von Arbeitnehmern birgt das Risiko einer betrieblichen Übung und damit die Gefahr einen dauerhaften Anspruch der Arbeitnehmer zu begründen. Das ist insbesondere bei saisonalen Sonderzahlungen der Fall. Wir erläutern individual- und kollektivrechtliche Gestaltungsoptionen, wie das Entstehen einer betrieblichen Übung vorgebeugt und eine bereits entstandene betriebliche Übung wieder beendet werden kann.
In der arbeitsrechtlichen Vertragspraxis finden sich – nach wie vor – regelmäßig Klauseln wie die folgende: „Zusätzlich zu seiner Fixvergütung gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein 13. Bruttomonatsgehalt. Die Gewährung des 13. Bruttomonatsgehalts erfolgt freiwillig und kann vom Arbeitgeber jederzeit widerrufen werden.“ Wer sich mit vorstehender Klausel in Sicherheit wiegt, läuft Gefahr, ungewollt Ansprüche auf vermeintlich „freiwillige“ und „jederzeit widerrufbare“ Leistungen begründet zu haben, die…
Selbst die besten präventiven Mechanismen bei der Einstellung von Arbeitnehmern können häufig nicht verhindern, dass es später begründeten Anlass zur Unzufriedenheit mit der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers gibt. Dann lautet die Frage des Arbeitgebers häufig nur: Kündigung oder „Gewährenlassen“ des Low Performers? Eine dritte Option wird häufig außer Acht gelassen. Auch die Gestaltung der Vergütung bietet Mittel, um eine Low Performance zu verhindern oder jedenfalls adäquat…