Die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers gegenüber einer Mehrheit von Arbeitnehmern birgt das Risiko einer betrieblichen Übung und damit die Gefahr einen dauerhaften Anspruch der Arbeitnehmer zu begründen. Das ist insbesondere bei saisonalen Sonderzahlungen der Fall. Wir erläutern individual- und kollektivrechtliche Gestaltungsoptionen, wie das Entstehen einer betrieblichen Übung vorgebeugt und eine bereits entstandene betriebliche Übung wieder beendet werden kann.