Die BGH-Entscheidung vom 10.01.2023 zur möglichen Strafbarkeit von Führungskräften bei Gewährung überhöhter Arbeitsentgelte an Betriebsratsmitglieder hatte für viel Furore gesorgt. Wir geben ein Update zum Thema Unzulässigkeit der Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern. Zudem erläutert Miriam Siemen, welche Auswirkungen dies auf Aufhebungsverträge hat.
Miriam Siemen berät nationale und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Ausgestaltung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Sie begleitet Restrukturierungsprozesse und berät Mandant in Kündigungsstreitigkeiten und im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Sie ist Mitglied der Fokusgruppe „Whistleblowing und Compliance.“
Die Betriebsratswahlen 2026 stehen vor der Tür, viele Arbeitnehmervertretungen befinden sich bereits jetzt in den Vorbereitungen für den kommenden Wahlprozess. Die regelmäßigen Betriebsratswahlen sind jedoch nicht nur eine Möglichkeit für die Arbeitnehmer, ihre neuen Vertreter zu wählen, vielmehr bergen die Betriebsratswahlen bekanntlich auch viele rechtliche Risiken und Fehlerquellen. Dies zeigt auch eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die unter der Kategorie „Gut gemeint ist nicht gleich…
Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist im Jahr 2021 in § 15 Abs. 3b KSchG der Sonderkündigungsschutz für sog. Vorfeld-Initiatoren der Betriebsratswahl eingeführt worden. Hierzu gehören Arbeitnehmer, die sich vor der Veröffentlichung des Einladungsschreibens zu einer Wahlversammlung für die Gründung eines Betriebsrats einsetzen und die Absicht der Betriebsratsgründung notariell beglaubigen lassen. Das LAG München hat nun entschieden, dass der Sonderkündigungsschutz für Vorfeld-Initiatoren während der Wartezeit – also…
Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat auf Initiative mehrerer Bundesländer einen Entschließungsbeschluss zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung gefasst (BR-Drucksache 239/25(B)). Darin macht er der Bundesregierung mehrere Vorschläge zur Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes. Wir zeigen Ihnen, um was es dabei genau geht, und ordnen die Vorschläge bewertend ein. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgenommen, die „richtigen Rahmenbedingungen“…
Abonnieren Sie den kostenfreien KLIEMT-Newsletter.