Das ortsunabhängige Arbeiten hat mit der Corona-Pandemie einen wahren Boom erlebt – viele Unternehmen wollen das nun dauerhaft etablieren. Denn viele Arbeitskräfte schätzen die dadurch gewonnene Flexibilität sehr, und die Unternehmen wiederum haben zu einem großen Teil festgestellt, dass ihnen das nicht zum Nachteil gereicht. Doch wer glaubt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnten sich einfach untereinander einigen, irrt. Denn gibt es einen Betriebsrat, so muss dieser einbezogen werden. Unter welchen Voraussetzungen das gelingen kann, erklärt Dr. Nicole Enke, Principal Counsel an unserem Münchner Standort.